Moorlandschaftsschutz steht nicht im Weg
Das Bundesgericht entschied heute, dass der verfassungsmässige Moorlandschaftsschutz der geplanten Erhöhung der Grimsel-Staumauer nicht entgegensteht. Es kommt damit überraschend zu einem ganz anderen Schluss als das Berner Verwaltungsgericht im Dezember 2015. Die Umweltverbände sind erstaunt über dieses Urteil. Der Fall geht nun zurück an das Verwaltungsgericht im Kanton Bern.
Moore und Moorlandschaften wie an der Grimsel sind seit der Rothenthurm-Volksabstimmung im Jahr 1987 durch die Verfassung geschützt; weil sie für Artenvielfalt und Landschaftsbild besonders wertvoll sind, und weil nur noch Reste der ursprünglich vorhandenen Schweizer Moore bestehen. An der Grimsel sind solche geschützten Moorbiotope und eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung betroffen. Heute entschied das Bundesgericht, dass der verfassungsmässige Moorschutz der geplanten Staumauererhöhung an der Grimsel nicht im Weg steht. Der Fall geht nun zur erneuten Prüfung zurück ans Berner Verwaltungsgericht. Dieses wird die Beschwerdepunkte der Umweltorganisationen zu beurteilen haben, welche das Bundesgericht nicht prüfen musste.
Das Berner Verwaltungsgericht beurteilte den Moorlandschaftsschutz im Dezember 2015 als so klar, dass es sich zu den weiteren juristischen Kritikpunkten, insbesondere den Schutz der Grimsellandschaft durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), gar nicht äusserte.
Weitere Auskünfte:
- Jörg Rüetschi, Regionaler Programmleiter WWF Bern, Tel. 079 758 63 35, @email
- Luca Vetterli, Pro Natura Gewässer- und Moorexperte, Tel. 078 832 61 18