07.05.2015

Gülle und Mist in Freiburger Bächen und Wäldern

Eine Untersuchung von Pro Natura im Kanton Freiburg deckt auf: Auf 60% aller untersuchten Pufferstreifen zwischen Kulturland und Bächen, Hecken sowie Wäldern wird Mist und Gülle ausgebracht. Das ist illegal. Das Gesetz schreibt einen Abstand von mindestens drei Metern vor. Diese sehr betrübliche Freiburger Realität überrascht leider nicht: Pro Natura hatte bereits im Jahr 2012 in den Kantonen St. Gallen und den beiden Appenzell weitverbreitete Gesetzesverstösse aufgedeckt.

Sie heissen «Pufferstreifen» und sind die Zonen, die Wälder, Hecken und Bäche vom umliegenden Kulturland abgrenzen. Zu deren Schutz vor Überdüngung, darf auf diesen drei Meter breiten Streifen weder Mist noch Gülle ausgebracht werden. Das schreibt das Gesetz unmissverständlich vor. Pro Natura Freiburg hat nun für den Kanton Freiburg aufgedeckt, dass diese Pufferstreifen im grossen Stil nicht eingehalten werden. Teilweise wird bis in Bäche und Wälder hinein gedüngt.


Viele mittlere bis schwere Vergehen
138 Pufferstreifen im ganzen Kanton hat Pro Natura Freiburg zwischen April 2014 und März 2015 systematisch untersucht. Die Resultate sind deutlich: Auf 60% der untersuchten Abschnitte wurde trotz Verbot Gülle oder Mist ausgebracht. Von diesen gedüngten Abschnitten sind 40% mittlere bis schwere Fälle. Insgesamt sind von den total rund 27 Kilometern Pufferstreifen im Kanton Freiburg 18% mit Hofdünger belastet (siehe Faktenblatt auf S. 2). Diese ungesetzliche Düngung gefährdet die Lebensräume für die Tiere und Pflanzen in den Gewässern und im Wald.

Härter durchgreifen

Das Einhalten der Pufferstreifen ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Direktzahlungen gemäss dem ökologischen Leistungsnachweis ÖLN. Die Kantone wären verpflichtet, die Pufferstreifen zu kontrollieren und Verstösse mit Kürzungen der Direktzahlungen zu ahnden. «Anscheinend nimmt der Kanton seine Kontrollpflicht nicht wahr oder haben die Bussen keine genügend abschreckende Wirkung. Wir fordern mehr Kontrollen, ein härteres Durchgreifen bei Verstössen und bessere Information. Es geht um die Schonung sensibler Ökosysteme und um Gerechtigkeit gegenüber den Bäuerinnen und Bauern, die sich korrekt verhalten», sagt Yolande Peisl-Gaillet, Geschäftsleiterin von Pro Natura Freiburg.


Systematisches Umweltproblem?
Die Missstände beschränken sich nicht auf den Kanton Freiburg. Im Jahr 2012 hatte Pro Natura in den Kantonen St. Gallen und den beiden Appenzell Verstösse gegen die Pufferstreifen-Bestimmungen in fast identischem Ausmass aufgedeckt: Zwischen 57% (SG) und 85% (AI) der Schonzonen waren gedüngt. «Diese zwei Untersuchungen zeigen, dass einige Landwirte nicht nur Lebensmittel, sondern auch ein Umweltproblem produzieren», sagt Marcel Liner, Pro Natura Landwirtschaftsexperte. «Dieses ungesetzliche Verhalten eines leider nicht unerheblichen Teils der Landwirte in den untersuchten Kantonen ist ein Affront gegenüber allen korrekt und mit Rücksicht auf die Natur wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben», stellt Liner fest.

Pressebilder:

www.pronatura.ch/bilder-pufferstreifen


Vollständiger Bericht (auf Französisch): siehe Link unten

Weitere Auskünfte:
Yolande Peisl-Gaillet, Geschäftsführerin Pro Natura Freiburg, Tel. 079 401 24 17, @email
Marcel Liner, Pro Natura Landwirtschaftsexperte, Tel. 061 317 92 40, @email