Wolf im Wallis: Abschussbewilligung nicht rechtens
Die Abschussbewilligung für einen der Wölfe im Augstbord-Gebiet/Turtmanntal im Wallis ist in den Augen des WWF Schweiz und Pro Natura nicht rechtens. Gleich aus mehreren Gründen reichen die Naturschutzorganisationen Beschwerde ein. Bereits vergangene Woche haben sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verlangt. So soll verhindert werden, dass ein Wolf ohne rechtsgültige Bewilligung geschossen wird.
In der Augstbordregion und im Turtmanntal VS werden seit mehreren Jahren wiederholt Wölfe nachgewiesen. Diese Präsenz verpflichtet Nutztierhalter dazu, Massnahmen zum Schutz der Schafe zu ergreifen. Ohne diese Massnahmen können die Risse gemäss Wolfskonzept für eine Abschussbewilligung nicht angerechnet werden. Selbst einfach umsetzbare und zumutbare Herdenschutzmassnahmen wurden jedoch nicht umgesetzt. Nur gerade zwei der in der Region gerissenen Schafe können bei genauer Betrachtung als genügend geschützt angesehen werden. Für eine rechtsgültige Abschussbewilligung bräuchte es 15 Risse.
Abschuss verhindert keine Schäden
Ein Einzelabschuss darf zudem aufgrund der geltenden Bestimmungen nur dann in Betracht gezogen werden, wenn er weitere Schäden verhindert. Im betroffenen Gebiet sind insgesamt drei verschiedene Wölfe nachgewiesen. Mit dem Abschuss eines dieser Wölfe kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Gebiet künftig weitere Schäden gibt. Diese Tatsache spricht im Grundsatz gegen die Abschussbewilligung.
Pflicht verletzt
Seit einiger Zeit ist zudem bekannt, dass eines der drei im Gebiet nachgewiesenen Tiere ein Weibchen ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Region unentdeckte Jungwölfe leben. Gäbe es Jungwölfe, müsste das Bundesamt für Umwelt BAFU einer Abschussbewilligung zustimmen, und der Kanton Wallis dürfte sie nicht wie geschehen im Alleingang erteilen.
Es ist gemäss Wolfskonzept Aufgabe der Kantone, die Wolfspräsenz zu beobachten und Hinweisen nach Nachwuchs nachzugehen. Der Kanton Wallis hat das Wolfsmonitoring per Grossratsbeschluss eingestellt. Damit verhindert er aktiv den Nachweis von möglichen Jungwölfen.
Weitere Auskünfte:
Mirjam Ballmer, Pro Natura Projektleiterin Naturschutzpolitik, Tel. 079 416 65 94, @email
Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtier-Experte WWF Schweiz, Tel. 076 552 18 09, @email