09.06.2016

20 Jahre Gesellschaftsvertrag – ein Grund zum Feiern

Exakt vor 20 Jahren wurde am 9. Juni 1996 der neue Verfassungsartikel zur Landwirtschaft angenommen. 78 Prozent der Stimmenden und alle Stände sagten Ja. Die Aufgaben der Landwirtschaft sind umfassend definiert und sie soll für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt erhalten: Ein Gesellschaftsvertrag wurde in der Bundesverfassung verankert.

Wir erinnern uns an die Zeit vor 20 Jahren: Für Direktvermarkter gab es unzählige Hindernisse. Ökologisches Arbeiten und Innovationen wurden nicht nur nicht belohnt, sondern aktiv behindert. Behörden, Verbände, Butyra*, Käseunion, Alkohol- und Getreideverwaltung kontingentierten und administrierten Mengen bzw. Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Milch wurde abgeliefert und nicht verkauft, die Seen überdüngt. Die Konsumenten hatten Schweizer Massenwein wegzutrinken, bevor Qualität aus dem Ausland eingeführt werden konnte. Nicht alles ist besser geworden seit damals, aber vieles. Und vieles ist noch zu tun. Daran möchte die Agrarallianz erinnern.

Der Landwirtschaftsartikel der Schweizer Bundesverfassung bewährt sich seit exakt 20 Jahren. Am 1. Juli 2016 wird die Agrarallianz anlässlich einer Medienkonferenz mit Gästen Bilanz ziehen und den runden Geburtstag des Gesellschaftsvertrages feiern.

Für Fragen:
Martin Bossard, Co-Präsident Agrarallianz, 076 389 73 70
Christof Dietler, Geschäftsführer, 081 257 12 21

Die Agrarallianz ist ein Zusammenschluss von Organisationen aus Landwirtschaft, Konsumenten-, Tier- und Umweltschutz. Sie begleitet die Schweizer Agrarpolitik seit rund 30 Jahren und hat 1995 und 1996 den Weg zu einer modernen Verfassungsgrundlage für die Landwirtschaft in vier Volksabstimmungen geebnet.

(*) Die Butyra war die Schweizerische Zentralstelle für Butterversorgung. Sie wurde gelöscht.

Einladung zur Medienkonferenz vom 1. Juli 2016: http://www.agrarallianz.ch/