Jagdverordnung behindert besonnene Wolfspolitik
Pro Natura erhebt keine Beschwerde gegen die Abschussverfügungen. Das bedeutet nicht, dass die Naturschutzorganisation mit dem übereiligen Handeln der zwei Kantone und des Bundesamtes für Umwelt einverstanden ist, im Gegenteil. Pro Natura wird sich auf dem politischen Parkett weiterhin für eine besonnene Wolfspolitik und gegen übereilige Abschussverfügungen einsetzen.
Pro Natura wird keine Beschwerde gegen die Abschussverfügungen erheben. Grund dafür ist die im Sommer 2015 vom Bundesrat in Kraft gesetzte Änderung der Jagdverordnung, welche die Tötung von Jungwölfen im Grundsatz ermöglicht. Die neu in der Jagdverordnung festgehaltenen Abschussbedingungen sind so offen formuliert, dass den Behörden bei der Anwendung kaum Schranken gesetzt sind. Pro Natura erachtet es deshalb als schwierig, die Abschüsse auf gerichtlichem Weg verhindern zu können. Hinzu kommt, dass trotz einer Beschwerde die Jungwölfe abgeschossen werden könnten, da einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung vorsorglich entzogen wurde.
Teil des Problems statt Teil der Lösung
Bei der Inkraftsetzung der Verordnung warnte Pro Natura davor, dass diese Gesetzesgrundlage mehr Probleme und Unklarheiten schafft, als dass sie für Klärung sorgt und Lösungen für eine konfliktarme Wolfspolitik bietet. Was nun passiert, ist eine von Angst getriebene Politik, die Verunsicherung in der Bevölkerung auslöst.
Pro Natura wehrt sich gegen eine Wolfspolitik, die auch nach 20 Jahren immer noch auf Abschüsse als wichtigste Management-Massnahme ausgerichtet ist. Auf politischem Weg wird sich die Naturschutzorganisation weiterhin für ein umfassendes Wolfsmanagement einsetzen, das sich nicht überwiegend auf Abschüsse stützt, sondern auch die positiven Aspekte der Rückkehr des Wolfes hervorhebt.
Wölfe sind wichtige Gesundheitspolizisten für den Wildbestand und in Gebieten mit Wolfsbestand führt das veränderte Verhalten der Huftiere dazu, dass die Waldverjüngung ermöglicht wird, was gerade im Schutzwald wichtig ist.
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