Vogelschutzgebiet «Fanel»: Trick der Berner Regierung soll gerichtlich überprüft werden
Der Regierungsrat des Kantons Bern gab am 26. August bekannt, dass er mit dem TCS für den Camping Fanel in der Gemeinde Gampelen neue Nutzungsverträge für 35 Jahre abschliessen will. Nach eingehender Prüfung des Regierungsratsbeschlusses kommen die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen zum Schluss, dass hier mit einem juristischen Trick versucht wird, die geltende nationale Gesetzgebung zum Schutz der Natur, des Waldes und der Umwelt zu umgehen. Damit das Verwaltungsgericht dieses Vorgehen auf seine Rechtmässigkeit überprüfen kann, haben sie Beschwerde gegen den Beschluss erhoben.
Ende 2018 laufen die bestehenden Nutzungsverträge des Kantons Bern mit dem TCS für den Campingplatz Fanel am Ostufer des Neuenburgersees ab. Per 31. Dezember 2018 muss der TCS die Bauten und Anlagen entfernen und das Gelände renaturieren. Die Gemeinde Gampelen hatte über ein Dutzend Jahre Zeit, einen geeigneten Alternativstandort zu suchen.
Doch die Berner Regierung will neue Nutzungsverträge über den Campingplatz Fanel ab 2019 abschliessen. Aus Sicht der Natur- und Landschaftsschutzorganisationen Pro Natura Bern, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz widersprechen die für 35 Jahre geplanten neuen Verträge der übergeordneten Bundesgesetzgebung zum Schutz der Natur, des Waldes und der Umwelt in vielfacher Weise.
Am stärksten geschütztes Naturgebiet der Schweiz
Der Campingplatz liegt in einem kantonalen Schutzgebiet (seit 1967), einem Auengebiet und randlich einem Flachmoor von nationaler Bedeutung (seit 1994), einem Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (seit 1976), einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (seit 1996), einer Landschaft von nationaler Bedeutung BLN (seit 1983) und einem Wasser- und Zugvogelreservat (seit 1991). Das Gebiet Fanel ist also vielfach geschützt; kantonal, national und international. Kein anderes Areal der Schweiz geniesst einen derart hohen Schutzstatus. Ein Campingplatz ist damit nicht vereinbar.
Der Regierungsrat stützte seinen Beschluss für neue Verträge auf die Annahme, das Bundesrecht gelte nicht für Grundstücke des Kantons, die sich im Finanzvermögen (und nicht im Verwaltungsvermögen) befinden. Diese Rechtsauffassung ist nach Einschätzung der Natur- und Landschaftsorganisationen nicht haltbar. Mit einer solchen Argumentation könnten in der Schweiz Schutzbestimmungen und das übergeordnete Bundesrecht nach Belieben ausgehebelt werden. Es würde genügen, wenn der Bund, Kantone oder Gemeinden Grundstücke dem Finanzvermögen unterstellen würden.
Pro Natura Bern, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz wollen deshalb ermöglichen, dass dieses unverständliche Vorgehen, wie in unserem Rechtsstaat üblich, durch ein unabhängiges Gericht überprüft wird. Sie haben deshalb dieser Tage Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss vom 24. August 2016 beim Verwaltungsgericht erhoben und sind gespannt, wie dieses das Vorgehen der Regierung beurteilen wird.
Auskunft:
Dr. Jan Ryser, Geschäftsführer Pro Natura Bern, Tel. 031 352 66 00
Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36