Neues Jagdgesetz schiesst Artenschutz ab
Die Naturschutzorganisationen stellen sich gegen die heute vorgelegte Teilrevision des Jagdgesetzes. Die Version des Bundesrates sieht vor, die Abschussmöglichkeiten gegen den Wolf zu erweitern und Konflikte mit geschützten Arten wie Luchs, Biber oder Höckerschwan künftig vermehrt mit der Flinte zu regeln. Aus Sicht von Pro Natura, WWF und BirdLife darf es bei geschützten Arten nur Eingriffe geben, wenn der geplante Abschuss nachweislich zur Verhütung grosser Schäden beiträgt. Dass die Dezimierung von Beständen geschützter Arten auch ohne konkrete Schäden möglich sein soll, ist ein Rückschritt.
Zudem plant der Bundesrat die Abschusskompetenzen für national geschützte Arten an die Kantone zu delegieren. Das ist gefährlich und unzweckmässig, denn grosse kantonale Diskrepanzen beim Umgang mit geschützten Arten sind vorprogrammiert. Für raumgreifende Arten, die sich nicht an Landes- und schon gar nicht an Kantonsgrenzen orientieren, wie beispielsweise der Luchs, wäre dies verheerend.
Politisch auf der Strecke bleiben die positiven Einflüsse von Wolf sowie Luchs auf die Gesundheit von Wald und Wild oder des Bibers auf die Biodiversität. Es sind nur wenige Wochen vergangen, seitdem der Bund auf den dramatischen Schwund der Biodiversität in der Schweiz aufmerksam gemacht hat. Mit dem heute verabschiedeten Jagdgesetzentwurf wird die Artenvielfalt in der Schweiz nicht geschützt, sondern vermindert. Deshalb werden die Naturschutzorganisationen den politischen Prozess der JSG-Revision eng begleiten, analysieren und das weitere Vorgehen festlegen.
Kontaktpersonen
- Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Pro Natura, [email protected], 061 317 92 08
- Gabor von Bethlenfalvy, Verantwortlicher Grossraubtiere, WWF Schweiz, [email protected], 044 297 23 56
- Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, [email protected], 079 448 80 36