Pro Natura wehrt sich gegen Erhöhung der Pestizidgrenzwerte
Im klaren Wasser unserer Bäche und Flüsse verbirgt sich oft ein veritabler Giftcocktail. 2017 fand die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) in fünf untersuchten Kleingewässern Rückstände von insgesamt 128 verschiedenen Pestiziden. In 80 Prozent der Proben wurde der heute gültige Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter und Stoff überschritten. «Das ist besorgniserregend und für Pro Natura nicht akzeptabel», sagt Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik. Anstatt dem beunruhigenden Befund der EAWAG mit griffigen Massnahmen zu begegnen, verabschiedete der Bundesrat im September 2017 einen halbherzigen Aktionsplan. Dieser sieht vor, die geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Gewässerqualität bis 2027 gerade mal zur Hälfte zu erfüllen. Zudem beinhaltet der Aktionsplan weder einen expliziten Trinkwasserschutz noch ein Verbot für die giftigsten Pestizide.
Neu sollen nun die Grenzwerte für die Pestizidbelastung der Oberflächengewässer angepasst werden. Jeder Wirkstoff wird einzeln nach seiner Giftigkeit und Wirkung beurteilt, woraus sich die neuen Werte ableiten. «Diese Vorgehensweise ist an sich nicht falsch», so Michael Casanova, «aber sie berücksichtigt das Vorsorgeprinzip und die Problematik der Wirkung von Stoffgemischen nicht.» Gemäss Bundesratsentwurf soll der Grenzwert von einzelnen Stoffen wie Bentazon oder Glyphosat von heute 0,1 Mikrogramm pro Liter um den Faktor 4'700 bzw. 3'600 angehoben werden (neu: 470 bzw. 360 Mikrogramm pro Liter). Ein Grenzwert für die Gesamtbelastung eines Gewässers hingegen ist nicht vorgesehen. «Es ist ein vollkommen falsches Signal, derart hohe Mengen an Giftstoffen in unseren Gewässern zu akzeptieren. Gewässer sind wertvolle Lebensräume und letzten Endes auch die Basis unserer Trinkwasserversorgung. Hier muss der Bundesrat nachbessern», so Michael Casanova.
Pro Natura fordert daher in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass ein Summengrenzwert für die gesamte Pestizidbelastung eingeführt wird. Ebenso sollen der generische Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter dem Vorsorgeprinzip entsprechend beibehalten und bei den Grenzwerten von Einzelstoffen nur Anpassungen nach unten vorgenommen werden. Die potentesten Gifte, die bereits bei einem Bruchteil von 0,1 Mikrogramm pro Liter nachweislich toxische Wirkung auf die Gewässerorganismen entfalten, müssen zudem verboten werden.
Kontaktperson:
Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz und Energiepolitik, Pro Natura, 061 317 92 29, @email