Rücksicht beim Fliegen mit Drohnen
Wie kann ich die Störung von Vögeln und anderen Wildtieren vermeiden?
Mit Rücksicht und dem Einhalten der in diesem Merkblatt aufgeführten Regeln können Pilotinnen und Piloten von Drohnen Störungen vermeiden und so den Stress für Vögel und andere Wildtiere verringern.
Dieses Merkblatt hat empfehlenden Charakter und ist nicht auf andere Luftfahrzeuge übertragbar, da deren Störpotenzial nicht vergleichbar ist. Wie bei allen Luftfahrzeugen ist die Privatsphäre zu respektieren.
Orte mit wenig Störpotenzial auswählen
- Übersichtliche Orte, wenn keine Vögel und andere Wildtiere zu sehen sind.
- Siedlungsgebiete ohne Menschenansammlungen.
Rücksichtsvoll fliegen
- Wildtiere nicht direkt anfliegen und nicht verfolgen. Flug sofort abbrechen, falls Tiere eine Reaktion zeigen.
- Flug sofort abbrechen, wenn Raben- oder Greifvögel heranfliegen oder Drohne angreifen. Die Drohne wird als Bedrohung wahrgenommen.
Flüge in sensiblen Gebieten vermeiden
- Wenn sich Schwärme von Wasservögeln oder Gruppen von Wildtieren in Sichtbereich befinden. Wenn ein Vogel flieht, fliegt oft der ganze Schwarm auf.
- Im Bereich von Felswänden sowie über Hecken und Schilfflächen mit genügend Abstand fliegen. Hier leben störungsanfällige Vögel und andere Wildtiere, die bereits auf grosse Distanz empfindlich reagieren.
Flüge unterlassen
- In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen sowie deren Umgebung.
- In Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Drohnenflüge sind in diesen Gebieten verboten.
Dieses Merkblatt entstand in Zusammenarbeit mit folgenden Partnern:
BirdLife Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, JagdSchweiz, Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz JFK, Konferenz der Beauftragten für Natur und Landschaft KBNL, Pro Natura, Schweizerischer Verband Ziviler Drohnen SVZD, Schweizerische Vogelwarte Sempach.
Weiterführende Informationen
Info
Zu beachten: Die Kantone können Gebiete mit Flugverboten ausweisen.