Einfache und effektive Insektenförderung
Rückzugsstreifen sind das ganze Jahr hindurch sehr wichtige Nahrungs-, Rückzugs- und Über-Lebensräume für zahlreiche Wiesenbewohner. Davon profitieren nicht nur spätblühende Pflanzenarten und Insekten wie Schmetterlinge, Heuschrecken und Wildbienen, sondern auch viele Kleinsäuger wie Wiesel und Feldhasen, verschiedene Reptilienarten und bodenbrütende Vogelarten wie das Braunkehlchen.
Kreative Insektenförderung
Unser Mahdreste-Wettbewerb «Kreative Insektenförderung», den wir 2021 und 2022 durchgeführt haben, hatte zum Ziel, die Bekanntheit und Akzeptanz dieser ungemähten Wiesenbereiche in der Bevölkerung zu erhöhen. Dabei setzten die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte in den Kantonen Graubünden und Glarus ihre Mahdreste durch kreative Schnittformen in Szene. Dabei sind Herze, Schmetterlinge, Vögel und sogar Friedenszeichen entstanden.
Den «Publikumsliebling» gewann 2022 mit 213 Stimmen Renato Rezzoli für sein Friedenszeichen in Says. Der Zweitplatzierte in der gleichen Kategorie war Christjohannes Gilli aus Sufers mit seinem vogelförmigen Mahdrest und Drittplatzierter Richard Bamert aus Mollis mit einem grossen, tannenförmigen Rückzugsstreifen.
Da bei Rückzugsstreifen aber nicht nur die optische Schönheit, sondern vor allem deren ökologischer Wert eine wichtige Rolle spielt, wurde auch ein Insektenliebling gekürt. Anhand von drei gleich gewichteten Kriterien (Flächengrösse, Randlänge, Entfernung zwischen ungemähten Bereichen) bewerteten und klassifizierten wir die Mahdreste.
Den Preis als «Insektenliebling» gewann Andrea Nold aus Conters. Seine kreis- und zackenförmig angelegten Streifen stellen durch ihre Grösse und Dichte einen sehr wertvollen Rückzugsort für Insekten dar. Zweit- und Drittplatzierte waren Georg Blunier aus Paspels und Pius Walker aus Vals.
Vernetzungsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte
Werden bei jedem Schnitt Rückzugsstreifen an alternierenden Orten angelegt, kann die Massnahme in die Bewirtschaftungsverträge integriert und zusätzlich vergütet werden. Im Rahmen der Vernetzungsprojekte zahlt der Kanton Graubünden einen Zuschlag von 200 Franken pro Hektare, wenn auf jährlich gemähten Wiesen, die extensiv oder wenig intensiv genutzt werden, ungemähte Wiesenstreifen belassen werden. Der Zuschlag gilt für die gesamte Nutzungseinheit. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation.
Sind Sie eine Privatperson?
Auch Sie können einen wertvollen Beitrag leisten, indem Sie in ihrem Garten «wilde Ecken» zulassen. Mähen Sie nur Teile Ihrer Wiese und lassen Sie den Rest blühen. So finden Insekten und Kleintiere in Ihrem Garten Unterschlupf, Nistplätze und ein vielfältiges Futterangebot. Achten Sie darauf, nicht zu früh zu mähen, damit die Blumensamen ausreifen können. Die Zauberformel ist «Mut zur Unordnung». Kein Garten oder Balkon ist zu klein, um ein Paradies für Insekten zu sein.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Daniel Scherl
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081 511 64 12