Aufschiebende Wirkung hält: Naturschutzorganisationen begrüssen Entscheid des BVG
Damit können potenziell gesetzeswidrige Abschüsse von Wölfen verhindert werden. Das ist wichtig, denn Abschüsse sind irreversibel. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde ist die Regel und ein Entzug nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solcher Ausnahmefall ist aber gemäss dem Entscheid des BVG hier nicht gegeben.
Die Naturschutzorganisationen haben ihre Beschwerden vorab sorgfältig abgewogen und nur Verfügungen prüfen lassen, bei denen eine Verletzung der Prinzipien von Verhältnismässigkeit oder Legalität befürchtet werden muss. Der jetzige Entscheid ist hoffentlich ein erster Schritt, um zu einem fachlich fundierten Umgang mit dem Wolf zurückzufinden. Auch das BVG verweist auf die unabdingbare Verstärkung von Herdenschutzmassnahmen als erste und wichtigste Massnahme zur Reduktion von Schäden an Nutztieren. Die weiteren Abschussverfügungen, ausser den sieben erwähnten, sind vom Entscheid des Gerichts nicht betroffen.
Kontakt
- Pro Natura: Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, 079 826 69 47, @email
- WWF Schweiz: Stephan Buhofer, Verantwortlicher öffentliches Recht, 044 297 22 02, @email
- BirdLife Schweiz: Stefan Bachmann, Medienverantwortlicher, 044 457 70 23, @email
- Gruppe Wolf Schweiz (nicht beschwerdeführend, aber unterstützend): David Gerke, Geschäftsführer, 079 305 46 57, @email
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Gemeinsamer Medienkommentar von Pro Natura, WWF SChweiz, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz