13.03.2015

Bauzonen in Schutzgebieten und an landschaftlich heikler Lage dringend auszonen

Kantone sind verpflichtet, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern. Das schreibt das revidierte Raumplanungsgesetz vor. Doch wo anfangen? Die SL und Pro Natura fordern, dass diejenigen Bauzonen als erstes ausgezont werden, die in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung liegen oder landschaftlich besonders heikel sind. Am Beispiel der vier Kantone mit den grössten Bauzonenreserven (VS, JU, NE und SH) zeigen sie, wie diese landschaftlich und ökologisch schädlichsten Zonen gefunden werden können.

Es herrscht ein grosser und dringlicher Handlungsbedarf bei der Verkleinerung von überdimensionierten Bauzonen. Das revidierte Raumplanungsgesetz verpflichtet alle Kantone, überdimensionierte Bauzonen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Allein in den vier Kantonen mit den grössten Bauzonenreserven – Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Wallis – überschneiden sich rund 100 noch leerstehende Bauzonen mit einer geschätzten Fläche von rund 500 Fussballfeldern (339 Hektaren) mit nationalen Schutzgebieten. Diese sollen als erstes und dringend vor Erschliessungen und Teilüberbauungen geschützt werden. Sogar um ein Vielfaches grösser sind die Bauzonenreserven, die aufgrund von Landschaftskonflikten ebenfalls dringlich überprüft werden müssten.


Eigens entwickelte Methode
Wie vorgehen? Um die besonders heiklen Gebiete ausfindig zu machen, haben die SL und Pro Natura in den vier Kantonen mit dem grössten Bauzonenüberschuss eine eigens entwickelte Analysemethode angewendet. Die Resultate wurden den kantonalen Planungsämtern präsentiert und mit ihnen besprochen. Die SL und Pro Natura fordern alle Kantone auf, die Bauzonen mit Schutz- oder Landschaftskonflikten rasch zu eruieren und bei der Rückzonung zu priorisieren. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet alle Kantone, überdimensionierte Bauzonen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Beginnen wir mit dem Auszonen der ökologisch und landschaftlich wertvollsten Gebiete!

Pressebilder:

www.pronatura.ch/bilder-heikle-bauzonen

Weitere Auskünfte:
Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 406 40 47, @email

Pro Natura, Marcus Ulber, Projektleiter Naturschutzpolitik, Tel. 061 317 91 35, @email

Box:
Die Methode
Die Methode der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) und Pro Natura dient dem raschen Auffinden von leerstehenden Bauzonen, die mit nationalen Schutzgebieten in Konflikt stehen oder Landschaftskonflikte aufweisen. Sie basiert auf einem geografischen Informationssystem (GIS) und wurde mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Drittes Millennium und der Heinrich Welti-Stiftung entwickelt.


Als leerstehende Bauzonen werden Wohn- und Arbeitszonen (aber nicht Zonen für öffentliche Nutzung) erfasst, die zu weniger als 10% überbaut und über zwei Hektaren gross sind oder aber Inselbauzonencharakter aufweisen. Als Datenbasis wird die aktuellste Bauzonenstatistik des Bundes aus dem Jahr 2012 verwendet. Diese ist gemäss der Rückmeldungen der Kantonsplanerinnen und -planer der Kantone JU, NE, SH und VS offenbar teilweise nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Auch die verfügbare Kartengrundlage von swisstopo entspricht nicht mehr überall der Realität im Gelände, weil sich der Überbauungsgrad zwischenzeitlich teilweise geändert hat. Nichtsdestotrotz sind die Resultate eine gute Grundlage für die Gemeinden und Kantonen.

Die leerstehenden Bauzonen werden auf Überschneidungen mit Biotopen von nationaler Bedeutung und weiteren Gebieten mit besonderem Schutzstatus und von hohem Wert für den Erhalt der Biodiversität in der Schweiz untersucht. Das sind Auen, Flach- und Hochmoore sowie Moorlandschaften, Trockenwiesen und -weiden, Amphibienlaichgebiete, Jagdbanngebiete, Wasser- und Zugvogelreservate. Ein Konflikt mit Schutzgebieten ist gegeben, wenn Bauzonen in einer oder mehreren dieser Flächen liegen. Das ergibt die sogenannt «Roten Zonen».

Ausserdem werden die Bauzonen auf Landschaftskonflikte überprüft. Dies ergibt die sogenannten «Orangen Zonen». Ein Landschaftskonflikt wird angezeigt, wenn die Bauzone ein Objekt der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) oder der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) tangiert,
ein Zusammenhang mit der übrigen Siedlung fehlt, etwa durch grosse Baulücken oder eine markante natürliche Grenze, odereine isolierte, sogenannte Inselbauzone vorliegt.