Umwelt- und Tierschutzverbände sagen Nein zu einem «Abschussgesetz»
Revision des Jagd- und Schutzgesetzes JSG
Das heutige Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) wird seinem Namen gerecht: Es ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Jagd, Schutz und fallweiser Regulierung geschützter Arten. Was der Bundesrat und die Umweltkommission des Ständerats nun aber als Revisionsvorlage präsentieren, stellt den Artenschutz in der Schweiz grundsätzlich in Frage und ist ein weiterer Angriff auf die bereits dramatisch reduzierte Biodiversität in der Schweiz.
Das neue Gesetz wird zum «Abschussgesetz»
Künftig sollen nicht nur Wölfe, sondern sämtliche geschützten Arten (z. B. Biber, Luchse, Graureiher, Höckerschwäne, Gänsesäger) einfacher abgeschossen werden können - ohne dass die Tiere je Schäden angerichtet haben. Nicht nur einzelne Tiere, die konkrete Probleme verursacht haben, können in Zukunft getötet werden, sondern ganze Bestände. Zudem müssen nicht einmal mehr Präventionsmassnahmen nachgewiesen werden, bevor man störende Wildtiere abschiesst.
Aus dem Gleichgewicht geraten
«Mit dieser Revision werden gleich mehrere rote Linien überschritten», führt Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierexperte beim WWF Schweiz, an der heutigen Medienkonferenz aus. «Dazu gehört insbesondere, dass der Bund seine Verantwortung beim Artenschutz an die Kantone abtreten will und damit seinen verfassungsmässigen Schutzauftrag und seine internationalen Verpflichtungen nicht mehr wahrnimmt.» Francois Turrian, stellvertretender Geschäftsführer von BirdLife Schweiz, weist darauf hin, dass der drastischen Verschärfung des Gesetzes keinerlei Verbesserungen beim Artenschutz gegenüberstehen: «Dazu gehört etwa das überfällige Verbot der Jagd auf Birkhahn, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe.» Heinz Lienhard, Präsident vom Schweizer Tierschutz STS, kritisiert, dass relevante Tierschutzaspekte und das seit langem geforderte Verbot der Baujagd auch im neuen Jagd- und Schutzgesetz keine Beachtung gefunden haben.
Überarbeitung oder Referendum
Für Urs Leugger, Zentralsekretär von Pro Natura, ist die Revisionsvorlage eine inakzeptable Aushöhlung des Artenschutzes und ein Frontalangriff auf den Naturschutz. Die Umweltverbände und der Schweizer Tierschutz STS fordern vom Ständerat die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zur grundlegenden Überarbeitung oder aber eine Streichung des neuen «Abschussartikels» 7a zur Regulierung geschützter Arten. «Sollte die Vorlage in der vorgeschlagenen Form vom Parlament durchgewinkt werden, ist ein Referendum unausweichlich», so Urs Leugger.
Auskünfte
- Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär Pro Natura, Tel. 079 509 35 49, @email
- Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtier-Experte WWF Schweiz, Tel. 076 552 18 09, @email
- François Turrian, Stellvertretender Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 318 77 75, @email
- Heinz Lienhard, Präsident Schweizer Tierschutz STS, Tel. 071 688 43 24 @email
Pressebilder
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Bildlegenden
- Geschützte Arten wie der Gänsesäger könnten in Zukunft mit dem " Abschussgesetz " dezimiert werden. © Dieter Hopf, BirdLife
- Eine Luchsfamilie mit Jungtieren © Dr. Samuel Furrer, Schweizer Tierschutz STS
- Ein Luchs in ruhender Position © Dr. Samuel Furrer, Schweizer Tierschutz STS
- Biber im Wildnispark Zürich, Sihlwald © Beat Hauenstein, Pro Natura
- Ein Feldhase, den man wegen seiner Fellfarbe im Herbstlaub erst bei genauem Hinschauen sieht. © Gerhard Sturm, Pro Natura
- Die Waldschnepfe steht auf der Roten Liste und wird immer noch jagdbar sein. © Jean-Lou Zimmermann, BirdLife
Weiterführende Informationen
Info
MC von BirdLife Schweiz, Pro Natura, STS und WWF Schweiz