Biodiversitätsinitiative
11.11.2022 Biodiversitätskrise

Fristverlängerung für Biodiversitätsinitiative in der UREK-S 

Die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) hat in ihrer gestrigen Sitzung die Frist für die Behandlung der Biodiversitätsinitiative verlängert. Über das Eintreten auf die vom Bundesrat entworfene und vom Nationalrat angepasste NHG-Revision, entscheidet die UREK-S im 2023. Die Kommission beantragt dem Ständerat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative zu verlängern, damit sie ausreichend Zeit für die Beratungen über die NHG-Revision zur Verfügung hat. Die Trägerorganisationen begrüssen, dass die UREK-S sich vertieft mit den Folgen des Biodiversitätsverlustes für Wirtschaft und Gesellschaft sowie mit den Massnahmen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen befassen will.

«In Anbetracht der Tragweite der Biodiversitätskrise erwarten die Trägerorganisationen der Biodiversitätsinitiative, dass die Umweltkommission sich die Sachlage genau anschaut, auf die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetztes eintritt und die interessante Fassung des Nationalrates weiter verbessert», sagt Sarah Pearson Perret, Secrétaire romande von Pro Natura. 

Dass ein grosser Handlungsbedarf bei der Bewältigung der Biodiversitätskrise besteht, haben sowohl der Bundesrat als auch der Nationalrat anerkannt. Erst Anfang Jahr hatte die ständerätliche Geschäftsprüfungskommission einen Bericht zum Stand des Biodiversitätsschutzes in der Schweiz vorgelegt und darin Bund und Kantonen keine guten Noten erteilt. Der Bundesrat hatte bereits im Jahr zuvor einen Entwurf für die Gesetzesrevision in Form eines indirekten Gegenvorschlags vorgelegt. Der Nationalrat bestätigte diesen Handlungsbedarf im Herbst und schlug ergänzend ein neues Instrument der Biodiversitätsgebiete vor. Aus Sicht der Initiant:innen ein prüfenswerter Kompromiss. 

«Die Wissenschaft hat aufgrund des rasanten Artenverlustes schon längst Alarm geschlagen. In Wirtschaftskreisen werden die warnenden Stimmen immer lauter, darunter die von SwissRe, McKinsey, PWC und dem WEF. Ohne einen besseren Schutz unserer Biodiversität und damit unserer Ökosysteme werden unsere Ernährungssicherheit und unser Wohlstand gefährdet», sagt Raffael Ayé, Geschäftsführer BirdLife Schweiz. 

Auch die aktuelle Klimakonferenz COP 27 in Sharm-El-Sheikh zeigt, dass wir auf Biodiversitätsschutz im Kampf gegen den Klimawandel nicht verzichten können. Die Biodiversität erbringt für uns überlebenswichtige Ökosystemleistungen wie den Schutz vor Hitze und Trockenheit, aber auch vor Erosion und Extremwettereignissen. Intakte Ökosysteme speichern CO2 und Wasser, und sie sind daher die besten Verbündeten im Kampf gegen sowie der Anpassung an den Klimawandel. 

«Nachdem der Nationalrat die Förderung der Baukultur aus der NHG-Revision gestrichen hat, erwarten die Trägerorganisationen von der ständerätlichen Umweltkommission, dass sie die Motion ihrer Schwesterkommission (22.3892) unterstützt und die Baukultur im Rahmen der Kulturbotschaft (2024) im NHG gesetzlich verankert», betont Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz. 

Kontakt

  • Pro Natura: Sarah Pearson Perret, Secrétaire romande, @email, 079 688 72 24 
  • Biodiversitätsinitiative: Natalie Favre, Medienstelle, @email, 076 491 25 26 
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, @email, 076 308 66 84
  • Schweizer Heimatschutz: Stefan Kunz, Geschäftsführer, @email, 079 631 34 67  
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Franziska Grossenbacher, Stv. Geschäftsleiterin, @email, 076 304 43 58 
     

Weiterführende Informationen

Info

Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins der Biodiversitätsinitiative