Eine Jagdverordnung gegen Natur und Parlament
Seit Herbst 2022 ist klar, wie der Umgang mit dem Wolf künftig aussehen soll: Eine präventive Regulierung des Bestands zur Verhütung von Schäden ist möglich und die Oberaufsicht bleibt beim Bund. Ein zumutbarer Herdenschutz muss zuvor jedoch umgesetzt sein. So sieht es auch das neue Jagdgesetz (JSG) vor, das im Parlament breite Unterstützung fand und auch von den grossen Umweltverbänden, wenn auch zähneknirschend, akzeptiert wurde. Aus Sicht der Umweltverbände, die nach dem Jagdgesetz-Referendum 2020 Hand geboten hatten für eine Lösung im Umgang mit dem Wolf, ist mit der neuerlichen Gesetzesanpassung eine Koexistenz von Wolf und Berglandwirtschaft grundsätzlich möglich. Dies insbesondere dank der in den zugehörigen Materialien (Protokolle des Parlaments, Äusserungen der zuständigen Bundesrätin) festgehaltenen sichernden Rahmenbedingungen, wonach der Wolf auch lokal vor Ausrottung zu schützen sei, der zumutbare Herdenschutz vor einer allfälligen, proaktiven Regulierung des Wolfbestandes flächig umgesetzt sein müsse, und die Rudel in aller Regel erhalten bleiben sollen. Von all diesen Zusicherungen bleibt in der nun vorliegenden Ausführungsverordnung nichts mehr übrig.
Massive Dezimierung des Wolfsbestandes befürchtet
Das BAFU blieb seit Herbst 2022 monatelang untätig, was die sachgerechte Umsetzung des Jagdgesetzes auf Stufe Verordnung angeht. Kurzfristig soll nun im Eilverfahren der Abschuss einer geschützten Tierart nach Quoten durchgesetzt werden. Gleichzeitig schwächt das BAFU durch Budgetkürzungen den bewährten Herdenschutz. Das stellt das bisherige Artenschutzverständnis auf den Kopf. Das BAFU will den Wolfsbestand von rund 30 auf 12 Rudel reduzieren, auch wenn in den entsprechenden Regionen keine oder kaum Schäden zu verzeichnen sind oder auch wenn der Herdenschutz nicht flächig umgesetzt ist.
Der Volkswille muss respektiert werden
Die Organisationen fordern im Interesse der Natur, der Glaubwürdigkeit der Parlamentsentscheide und entsprechend dem Volkswillen aus dem JSG-Referendum eine vollständige Kassierung des Verordnungsentwurfs. Die Tötung nach Schwellenwert von geschützten Tieren (im vorliegenden Fall von Wölfen) in der Schweiz widerspricht Gesetz und Verfassung. Alle Rudel über diesem Schwellenwert abschiessen zu wollen, ohne jeden Bezug zu einem drohenden Schaden bzw. Gefährdung, hat nichts mit der ursprünglich beschlossenen JSG-Revision zu tun.
Kontakte:
- Pro Natura: Sara Wehrli, Projektleiterin Jagdpolitik und Grosse Beutegreifer, @email, Tel. 061 317 92 08
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, @email, Tel. 079 241 60 57
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, @email, Tel. 076 308 66 84
- Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, @email, Tel. 079 305 46 57
Weiterführende Informationen
Info
Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, WWF Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, BirdLife Schweiz
Headerbild Wolfsfamilie © Blickwinkel/S.Meyers