Mantelerlass ermöglicht Fortschritte bei der Energiewende, jedoch mit potenziell gravierenden Folgen für den Naturschutz
Äusserst biodiversitätsschädigende Vorschläge, die während der Debatte zur Diskussion standen, wie die Streichung des Biotopschutzes aus dem Energiegesetz oder die Sistierung der Restwasservorgaben konnten verhindert werden.
Dennoch bleiben sehr problematische Bestimmungen in den beiden Gesetzen:
- Restwasserstrecken sollen inskünftig auch durch Auen von nationaler Bedeutung führen können; damit werden diese bereits stark beeinträchtigten, äusserst wertvollen Lebensräume noch weiter bedroht.
- Dem Ausbau von Wind- und Solarenergieanlagen von nationaler Bedeutung wird ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber Schutzinteressen eingeräumt, ebenso den 15 Projekten des Runden Tisch Wasserkraft.
- Die Streichung der Ersatzmassnahmenpflicht bei gravierenden Eingriffen in Gebiete des Bundesinventars für Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) verletzt das Verursacherprinzip und untergräbt die gesetzliche Pflicht zur grösstmöglichen Schonung dieser Schutzperimeter.
Pro Natura wird die Umsetzung im Gesetz sehr genau beobachten und auf die Einhaltung des materiellen Umweltrechts pochen. Weitere Angriffe auf den Naturschutz zur Umsetzung der Energiewende, namentlich im Bereich des Auenschutzes und Restwasserbestimmungen ist Pro Natura nicht bereit hinzunehmen.
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