Wolf mit Jungtier iStock Photo Saipg
17.04.2024 Wolf, Luchs, Bär

Berner Konvention tritt auf Klage zum Umgang der Schweiz mit dem Wolf ein

Heute hat das Büro der Berner Konvention bekannt gegeben, dass es auf die Klage einer Drittpartei gegen die Schweiz bezüglich des Umgangs mit dem Wolf eintritt. Die Schweiz muss bis im Herbst zu den massiven Eingriffen in den Schweizer Wolfsbestand diverse Fragen bezüglich der Einhaltung dieses internationalen Artenschutzübereinkommens beantworten. Dann wird die Konvention die nächsten Schritte beschliessen. 

Die Rückkehr des Wolfs ist eine Erfolgsgeschichte und umfasst weite Teile Europas. Allein im Alpenraum finden momentan rund 1'900 Wölfe einen Lebensraum und spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Die Wölfe halten sich nicht an Landesgrenzen, der Umgang mit ihnen ist daher eine grenzüberschreitende Aufgabe. Die Berner Konvention und die Rechtsgrundlagen der Alpenstaaten garantieren dabei das langfristige Überleben des Wolfes.

In einer ersten Reaktion beurteilt die Berner Konvention den Umgang der Schweiz mit dem Wolf als “sehr besorgniserregend”. Den mit der Revision der Jagd- und Schutzverordnung (JSV) Ende 2023 eingeführten Mindestbestand von 12 Rudeln bezeichnet sie als „willkürlich“ und stellt klar, dass die Wolfspopulation nicht auf einen Minimalbestand reduziert werden darf. Sie verlangt vom Bund zusätzliche Angaben, wie der Herdenschutz gewährleistet und was als “grosser Schaden” eingestuft wird. Nur wenn ein ernster oder grosser Schaden droht, sei eine Regulierung von Wölfen zulässig. Die Berner Konvention begrüsst, dass jetzt eine Vernehmlassung zur JSV stattfindet. Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz erwarten, dass die Revision dazu beiträgt, die bestehenden Diskrepanzen zwischen Jagdgesetz und -verordnung zu bereinigen und die Einhaltung der Berner Konvention zu gewährleisten. 

Weitere Informationen:

Bericht des Büros der Berner Konvention