Jagdhochsitz im Wald © Matthias Sorg Matthias Sorg
12.12.2024 Umweltpolitik

Bundesrat beschliesst problematische Jagdverordnung

Heute hat der Bundesrat die finale Verordnung über die Jagd und den Schutz einheimischer Tierarten (JSV) per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Diese bestätigt zwar, dass Wolfsabschüsse auf bestehenden oder drohenden Schäden basieren müssen. Allerdings werden völlig unverständlicherweise der Herdenschutz und der Schutz des Bibers geschwächt. Nun gilt es, mit den neuen Rechtsgrundlagen Erfahrungen zu sammeln. Kantone und Bund müssen dabei wieder auf den Weg einer sachgemässen Umsetzung zurückfinden.

Augenmass, Sorgfalt und die Berücksichtigung des Werts von intakten Ökosystemen sind in jüngster Vergangenheit bei der Verfolgung der Wölfe in den Kantonen verloren gegangen. Trotz rückläufigen Risszahlen, trotz verbessertem Herdenschutz ging es nur um schematisches Regulieren, genehmigt durch den Bund. Die heute verabschiedete Jagdverordnung (JSV) bestätigt nun, dass es für die Abschüsse von Wölfen auch künftig einen plausiblen Zusammenhang mit konkret drohenden Schäden braucht, die durch mildere Massnahmen nicht abgewendet werden können. Der Abschuss ganzer Wolfsfamilien muss die Ausnahme bleiben und der Bestand darf nicht gefährdet werden. Die Naturschutzorganisation rufen Bund und Kantone dazu auf, mit den neuen Rechtsgrundlagen wieder zum Augenmass zurückzufinden.

Verhältnismässige Umsetzung gefordert

Dem in der JSV neu festgelegten «Mindestbestand» von 12 Rudeln für die ganze Schweiz liegen keine fachlichen Argumente zugrunde, es ist eine rein politisch motivierte Zahl. Für die Koexistenz mit dem Wolf bleibt der Herdenschutz das A und O. Der Aufwand für die Land- und Alpwirtschaft ist beträchtlich, zeigt aber Wirkung. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Anzahl Nutztierrisse durch Wölfe 2024 zum zweiten Mal in Folge deutlich abgenommen. Der Abwärtstrend zeigte sich bereits im Sommer 2023, also vor Beginn der neuen Regulierungsabschüsse. Oft sind es nicht die auf der Abschussliste stehenden Rudel, sondern Einzelwölfe, die Schäden verursachen. Auch eine intensive Rudelregulierung wird daher die Anzahl Risse nicht nachhaltig mindern, wenn der Herdenschutz nicht gewährleistet bleibt. Sehr bedenklich ist daher, dass der Bund dem Herdenschutz die Mittel massiv auf mindestens die Hälfte zusammenstreicht.

Zum ersten Mal werden in der Jagdverordnung auch Abschüsse von Bibern geregelt, obwohl Konflikte gut mit Präventionsmassnahmen gelöst werden können, wie zahlreiche Praxisbeispiele in den Kantone zeigen. Für die Abschüsse ist nicht einmal eine Anhörung des Bundes vorgesehen. Der Bundesrat versucht damit auf fragwürdige Art und Weise für den Biber dieselben Abschussgründe wie für den Wolf zu schaffen. Es ist zu befürchten, dass auch geringste Schäden als Abschussgrund geltend gemacht werden können. Dies ist zu verurteilen, zumal damit unnötigerweise Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Positiv festzuhalten ist, dass Wildtierkorridore gestärkt werden und in Zukunft das Umweltgift Blei in der Jagdmunition nur noch eingeschränkt eingesetzt werden darf.

Weitere Informationen:

Einordnendes Medien-Handout «Der Wolf in der Schweiz»

Kontakt: 

  • Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email  
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email   
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84, @email   
  • Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, Tel. 079 305 46 57, @email  

Weiterführende Informationen

Info

Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz