Mensch reisst Goldruten in einem Pro Natura Schutzgebiet aus. Pro Natura Argovie / CUT
23.05.2024 Biodiversitätskrise

Wenn wir nicht eingreifen, nehmen sie rasch Überhand

Invasive Neophyten bereiten auch in den Schutzgebieten von Pro Natura Probleme. Besonders häufig und dominant sind die Nordamerikanischen Goldruten. In den Auenschutzgebieten bei Bremgarten bekämpft man sie mit Gartenhacke und Forstfreischneider und kann so den Bestand eindämmen.

An den Reuss-Schleifen nördlich von Bremgarten (AG) breiten sich heute wieder naturnahe Auenwälder aus. Pro Natura hat hier rund ein Dutzend Schutzgebiete errichtet und zusammen mit dem Kanton Aargau mehrere Revitalisierungsprojekte umgesetzt. Mit grossem Erfolg: Eisvögel und Biber sind wieder präsent; in den Tümpeln laichen Laubfrösche und Gelbbauchunken; in den Pfeifengraswiesen zeigen sich Sibirische Schwertlilien.

Aber auch invasive Neophyten sind in die Auen eingezogen, darunter: Nordamerikanische Goldruten, Einjähriges Berufkraut, Armenische Brombeere, Asiatische Staudenknöteriche, Robinie und Sommerflieder. «Wenn wir nicht eingreifen, nehmen sie rasch Überhand und verdrängen die einheimischen Arten», erklärt Lena Bühlmann, Co-Projektleiterin Neophytenbekämpfung bei creaNatira.

La verge d'or canadienne et d'autres plantes envahissantes sont également souvent présentes au bord des infrastructures de transport. Matthias Sorg
Kanadische Goldruten und andere invasive Pflanzen kommen häufig auch am Rand von Verkehrsinfrastruktur vor.

Bekämpfung ist sehr aufwendig

Die Firma creaNatira übernimmt im Auftrag von Pro Natura Aargau und des Kantons Aargau u. a. die Bekämpfung von invasiven Neophyten in Schutzgebieten. Dazu stellt sie kleine, gemischte Teams aus Zivildienstleistenden, Asylsuchenden und Feldpraktikantinnen zusammen. «In der Regel besuchen wir die Gebiete mehrmals pro Jahr», erklärt Lena Bühlmann. «Im Frühjahr haben wir vor allem das Berufkraut im Visier, im Frühsommer die Goldrute. Je nach Befall müssen wir im Spätsommer nochmals rein.» Die Goldrute breitet sich über flugfähige Samen und auch über Rhizome aus und besiedelt gern Waldlichtungen, sandige Böden und Uferböschungen. Durch das klonale Wachstum ihrer Rhizome (bis zu 300 Sprossen/Quadratmeter) bildet sie sehr dichte Bestände. Kleinwüchsige und lichtliebende einheimische Pflanzen finden darin kaum noch Nischen.

Am effektivsten bekämpft man die Goldrute, indem man sie samt Wurzel und Rhizom ausgräbt. Das ist ziemlich aufwendig. «Treffen wir auf einen mächtigen Bestand, der kurz vor der Blüte steht, müssen wir uns bisweilen auch mit Mähen behelfen», so Lena Bühlmann. Die Goldrute lasse sich zwar nicht vollständig aus den Schutzgebieten entfernen, aber mit regelmässigen Bekämpfungsaktionen bekomme man sie in den Griff.

Hübsch, aber gefährlich

Wie aber gelangt die Goldrute in die geschützten Auen? «Beispielsweise übers Wasser der Reuss», erklärt die Fachfrau. «Bei Hochwasser können Samen und Rhizome von weit her in die Auenwälder gelangen. Eintragungen gibt es aber auch über Fahrzeuge mit Samenbeständen am Fahrwerk, über Schuhe, den Wind oder alte Deponien mit Aushub- oder Gartenmaterial.» Während Jahrzehnten war die Goldrute eine geschätzte Zierde in Schweizer Gärten – heute weiss man um ihre Gefahr. Wer sie anpflanzt oder verkauft, macht sich strafbar.

NICOLAS GATTLEN ist Reporter des Pro Natura Magazins.

Gesetzliche Grundlage in der Schweiz

Oktober 2008: In der Schweiz wird die Freisetzung von über 16 invasiven gebietsfremden Pflanzen und drei Tierarten wie der Nordamerikanischen Goldrute, des Staudenknöterichs oder des Asiatischen Marienkäfers verboten. Wer diese Pflanzen oder Tiere verkauft oder aussetzt, handelt gesetzeswidrig. Aufgelistet sind sie alle im Anhang der Freisetzungsverordnung FrsV.

2016: Der Bund publiziert die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten. Auf Basis der dort festgelegten Ziele wurde später die Überarbeitung des Umweltschutzgesetzes USG in Angriff genommen. Dieses legt fest, dass mit Organismen nur so umgegangen werden darf, dass sie die biologische Vielfalt nicht gefährden.

2019: Nach der Vernehmlassung wird die Revision des USG sistiert, da die enthaltene Bekämpfungspflicht auf öffentlichem und privatem Grund auf grossen Widerstand stösst.

2022: Die Schwarze Liste und die Watch List mit invasiven Pflanzen wird durch eine neue Liste im Anhang der Publikation Gebietsfremde Arten in der Schweiz ersetzt. Neu sind auch andere Artengruppen aufgeführt wie Säugetiere, Reptilien, Insekten und Pilze. Diese wissenschaftlichen Listen haben keine Rechtsgültigkeit, dienen aber als Grundlage zur Erarbeitung rechtsverbindlicher Listen, wie dem Anhang der FrSV.

Per 1. September 2024 hat der Bund die FrSV angepasst. Über 50 Pflanzen wie der Kirschlorbeer, Schmetterlingsflieder oder Blauglockenbaum dürfen neu nicht mehr importiert, verkauft, verschenkt, vermietet oder getauscht werden. Was bereits im Garten wächst, darf aber bleiben.
Eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen regeln – direkt oder indirekt – den Umgang mit gebietsfremden Organismen. Beispiele sind das Fischerei- und Jagdgesetz, das Waldgesetz und das Heimatschutzgesetz. Eine umfassende Auflistung ist in der nationalen Strategie zu finden.

Weiterführende Informationen

Info

Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

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