Kommission will Ablasshandel bei Ersatzmassnahmen und schränkt Verbandsbeschwerderecht ein
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Die Kommissionsmehrheit rückt ab vom bewährten Verursacherprinzip des Umweltrechts: Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zur Kompensation von Eingriffen in schutzwürdige Lebensräume sollen bei den 16 Grosswasserkraftprojekten für die Betreiber mit einer Geldzahlung erledigt werden können und nicht mehr Teil des Gesamtprojekts sein. Aber jedes Grosskraftwerk greift in die Natur ein und verursacht Schäden. Diese als Teil des Gesamtprojekts auszugleichen – mit ganz konkreten Massnahmen für die geschädigten Lebensräume und Tier-und Pflanzenarten – ist heute Sache der Kraftwerksbetreiber. Mit dem heutigen Beschluss bricht die Kommission mit einer seit Jahrzehnten bewährten Praxis. Dass die UREK-N diese naturschädliche Idee aus dem Ständerat nicht gestrichen hat, ist nicht nachvollziehbar und entspricht weder dem Verursacherprinzip noch Sinn und Geist des Runden Tisches Wasserkraft.
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Geht es nach dem Willen der Kommissionsmehrheit, wird zudem das Verbandsbeschwerderecht für diese 16 Grosswasserkraftprojekte eingeschränkt. Die Organisationen der Umweltallianz stehen hinter dem Runden Tisch und begrüssen es, wenn die Projekte rasch vorangetrieben werden. Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig verlangt werden, dass die geltenden Gesetze auch eingehalten werden. An diesem Recht zu sägen, ist höchst bedenklich und rechtsstaatlich problematisch. Die im Rahmen der Abstimmung zum Stromgesetz (2024) gemachte Zusicherung, das Beschwerderecht nicht zu beschränken, wird nicht eingehalten. Das ist dem Image dieser Grossprojekte und dem Wohlwollen in der Bevölkerung abträglich.
Gesicherte, angemessene und fristgerechte Ersatzmassnahmen sind ein Grundpfeiler des Umweltrechts, ebenso wie das Verbandsbeschwerderecht. Damit verpasst es die UREK-N leider die nötigen Korrekturen vorzunehmen. Nun muss der Nationalrat dringend nachbessern. Die Umweltorganisationen werden den Gesetzentwurf - sobald publiziert - sorgfältig analysieren und dazu Stellung beziehen.
Kontakte:
- Pro Natura: Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik & Internationales, @email, 079 631 34 67
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher, [email protected], 079 241 60 57
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, @email, 076 308 66 84
Weiterführende Informationen
Info
Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz