Umweltpolitik
Nationalrat will Ablasshandel bei Ersatz- sowie Ausgleichsmassnahmen und schränkt Verbandsbeschwerderecht ein
Der Nationalrat will statt konkreter und für die Natur wichtiger Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen einen Ablasshandel mittels Geldzahlung ermöglichen. Weiter will er das Verbandsbeschwerderecht einschränken, aber zumindest nicht abschaffen, wie das der Ständerat wollte.
- Mit dem Ablasshandel bei Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen hebelt das Parlament das Verursacherprinzip aus: Die Betreiber von Kraftwerken können sich einfach freikaufen, ohne konkreten Ersatz für die Eingriffe in die Natur leisten zu müssen. Jedes Grosskraftwerk greift in die Natur ein und verursacht Schäden. Diese als Teil des Gesamtprojekts auszugleichen – mit ganz konkreten Massnahmen für die geschädigten Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten – ist heute Sache der Kraftwerksbetreiber. Nun bricht das Parlament mit dieser seit Jahrzehnten bewährten Praxis. Dass der Nationalrat diese naturschädliche Idee aus dem Ständerat nicht vollständig gestrichen hat, ist überhaupt nicht nachvollziehbar und unterläuft die erklärten Ziele und Vereinbarungen des Runden Tischs Wasserkraft. Auch die Kantone sehen diesen Ablasshandel laut Medienberichten kritisch.
- Die Hürden für das Verbandsbeschwerderecht werden bei allen Energieanlagen von nationaler Bedeutung erhöht. Neu sollen im Zweifelsfall nur noch drei Organisationen gemeinsam Beschwerde führen können. Das ist sachfremd. Immerhin bleibt es grundsätzlich möglich, bei erheblichen Zweifeln an der konkreten Ausgestaltung eines Projektes die Judikative einzuschalten. Die unabhängige Überprüfung der Rechtmässigkeit eines Projekts wird jedoch unnötigerweise erschwert.
Als nächstes ist nun der Ständerat am Zug. Die Umweltverbände erwarten, dass dieser die Vorlage korrigiert, insbesondere bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.
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Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz