Wolf in der Schweiz Biosphoto Sergio Pitamitz
Artenschutz

Neues Jagdgesetz: Jetzt geht die Arbeit nochmals los

Vier Jahre lang dauerte der Prozess, um das Jagd- und Schutzgesetz einer Revision zu unterziehen. Am Ende stellten sich nicht nur alle Schweizer Natur- und Umweltschutzorganisationen geschlossen dagegen; auch das Schweizer Volk lehnte die Gesetzesvorlage ab. Nun muss der Prozess von neuem beginnen.

Das Jagd- und Schutzgesetz feierte im Jahr der Referendumsabstimmung seinen 34. Geburtstag. 1986 trat es unter dem Namen «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» in Kraft. Und setzte sich vier Grundpfeiler zum Ziel:

  • die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten; 
  • bedrohte Tierarten zu schützen;
  • die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen;
  • eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten.

Es ist kein einfaches Unterfangen, diese vier Grundpfeiler ausgeglichen zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist dies aber auch das Erfolgsgeheimnis unseres Jagd- und Schutzgesetzes (JSG). Wir müssen die Bedürfnisse der Tierwelt, der Land- und ForstwirtInnen sowie der JägerInnen angemessen berücksichtigen, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Wildtieren funktioniert – und wir unsere Natur nicht unwiederbringlich zerstören.

Genau diese Ausgeglichenheit streben die Natur- und Umweltschutzorganisationen auch heute wieder an: Wir wollen Hand bieten für eine Gesetzesrevision, welche die Sorgen der Landwirtschaft ernst nimmt, wenn es um den Umgang mit dem Wolf geht, die aber gleichzeitig auch den Herdenschutz verbessert und den Fortbestand des Wolfes in der Schweiz garantiert. 

Gleichzeitig fordern wir, dass bedrohte Arten und Lebensräume angemessen geschützt werden – und das in einem stärkeren Ausmass, als dies heute der Fall ist. So wären beispielsweise Wildtierkorridore ein wichtiges Mittel zur Förderung der bedrohten Biodiversität.

Schutz für bedrohte Arten

Wenn es um Waldschnepfen, Feldhasen oder den Birkhahn geht, gibt es keinen Grund, die Jagd weiterhin zu erlauben. Diese Arten leiden unter anderem schon darunter, dass ihr Lebensraum durch menschliche Aktivitäten immer stärker eingeschränkt wird. Zusätzlich machen ihnen die Auswirkungen der Klimakrise zu schaffen. Solche Tierarten zusätzlich unter Druck zu setzen, indem man Jagd auf sie macht, ist nicht zeitgemäss und gefährdet eine mögliche Bestandserholung. Es ist daher höchste Zeit, diese Arten unter Schutz zu stellen und damit eine Jagd zu beenden, die wildbiologisch nicht begründet werden kann.

Pragmatischer Umgang, wo nötig

Es gilt sich daran zu erinnern, dass der Wolf ein international streng geschütztes Tier ist und sich die Schweiz verpflichtet hat, diesen Schutz zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass es mit dem vermehrten Aufkommen des Wolfes in der Schweiz zu Konflikten kommt, vor allem mit der Berglandwirtschaft. Deshalb haben die Natur- und Umweltschutzorganisationen im Verlauf der gescheiterten Revision immer wieder betont, dass wir einem pragmatischen Umgang mit dem Wolf nicht im Wege stehen wollen.

Inakzeptabel ist für uns, wenn Wölfe auf Vorrat gejagt werden sollen, ohne dass ein plausibler Zusammenhang zu tatsächlichen Schäden besteht oder Nutztiere angemessen geschützt werden. Es darf auch nicht sein, dass die Kantone in Eigenregie über eidgenössisch geschützte Tierarten bestimmen, deren Aktionsradius sich meist weit über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus erstreckt.

Wie geht es weiter?

Mitte Januar 2021 entschied die Ständeratskommission, dass es vorerst keine neue Revision des Jagd- und Schutzgesetzes geben soll. Mit diesem Entscheid wurde ein zukunftsfähiges Nebeneinander der Bergbevölkerung mit dem Wolf und anderen Wildtieren auf die lange Bank geschoben. Pro Natura bedauert diesen Entscheid und setzt sich weiterhin für einen nachhaltigen Umgang mit wildlebenden geschützten Tieren und insbesondere dem Wolf ein. Der Artenschutz und die Förderung der Biodiversität werden dabei für uns weiterhin im Fokus stehen.

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