Strasse durch ein national geschütztes Flachmoor Glaubenberg Raphael Weber
22.06.2020 Moore

Neue Strasse am Glaubenberg: Illegal durchs Moor

Nachdem die Baubewilligung zweimal verweigert wurde, haben Landwirte eigenhändig eine Strasse durch ein national geschütztes Flachmoor gebaut. Die Gemeinde Entlebuch und der Kanton Luzern wollen die illegal erstellte Strasse nun dulden. Pro Natura hat Beschwerde eingereicht.

Beim Glaubenberg an der Grenze zwischen den Kantonen Luzern und Obwalden erstreckt sich die grösste Moorlandschaft der Schweiz. Zahlreiche Flach- und Hochmoore prägen die Landschaft. Das Gebiet ist auch im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet.

Verstoss gegen alle Vorschriften

Mittendrin haben zwei Landwirte nun einen Weg aus Schotter und einem 90 Meter langen Holzrost gebaut – ohne Baubewilligung. Dies damit sie drei Alpen täglich mit dem Auto erreichen und «zeitgemäss nutzen» können. Im Rahmen des 2016 eröffneten – nachträglichen – Bewilligungsverfahrens wies Pro Natura mittels Einsprache darauf hin, dass der Weg gegen sämtliche Schutzvorschriften in diesem sensiblen Gebiet verstösst. Nicht nur verändert der Weg das bisher unbelastete Landschaftsbild, er führt auch mitten durch ein Flachmoor von nationaler Bedeutung.
Ein Teil des Flachmoors ist durch den illegalen Eingriff zerstört worden. Und es ist nicht auszuschliessen, dass die Stauwirkung von Schotter und Holzrost sowie das Ausschwemmen von Schotter dem Moor weitere Verschlechterungen bringen werden.

Auerhühner gefährdet

Für die bisherige extensive Nutzung der Alpen mit Rindern und für die Pflege der Moorgebiete ist der Weg nicht nötig. Im Gegenteil: An anderen Orten hat sich gezeigt, dass ein besserer Zugang zu Alpbetrieben unweigerlich zu einer Intensivierung der Bewirtschaftung führt, was wiederum den Zustand der Biotope beeinträchtigt. Kommt hinzu, dass sich der Weg unmittelbar neben einem Gebiet mit Auerhühnern befindet. Diese stark gefährdete Vogelart kann nur in ungestörten Lebensräumen überleben. Ein solcher ist aufgrund des Motorverkehrs sowie der absehbaren touristischen Nutzung des Weges, zum Beispiel mit Mountainbikes, nicht mehr gegeben.

«Duldung» statt Rückbau

Der Kanton Luzern und die Gemeinde Entlebuch sehen dies anders: Der Weg wurde vor Kurzem bewilligt. Sogar der Holzrost wird von der Gemeinde «geduldet»; eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erachtet sie als nicht verhältnismässig. Dieser Nichtvollzug der Schutzvorschriften erstaunt, umso mehr als bereits 2005 und 2013 Bewilligungsverfahren für eine Erschliessungsstrasse stattgefunden haben und die Bewilligung beide Male klar verweigert wurde. Dies gestützt auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie auf Rückmeldungen der Bundesämter für Umwelt (Bafu) und Landwirtschaft (BLW) und zusätzlich von der Schweizerischen Vogelwarte. Ob sich das Vorgehen der Landwirte auszahlt, trotz Bewilligungsverweigerung den Weg zu bauen und auf eine Duldung zu hoffen, wird sich noch zeigen: Pro Natura hat beim Kantonsgericht Luzern Beschwerde gegen die Bewilligung eingereicht.

Franziska Scheuber arbeitet bei Pro Natura als Projektleiterin Umweltrecht.

Weiterführende Informationen

Info

Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

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