Schritt für Schritt zu Ihrem Testament
Legate und Erbschaften
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Schritte:
Erster Schritt
Fangen Sie damit an, sich einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen. Vergessen Sie dabei nicht Wertgegenstände wie Schmuck, Antiquitäten, Teppiche oder Kunstobjekte – sowie Land und Liegenschaften.
Im Pro Natura Ratgeber finden Sie Checklisten und Arbeitshilfen, die Ihnen diesen ersten Schritt erleichtern.
Zweiter Schritt
Das Gesetz schreibt eine bestimmte Erbteilung vor. Sie haben aber immer auch die Möglichkeit, Menschen und Organisationen nach Ihrem Gutdünken zu begünstigen. Wer soll das sein? Welche Menschen und Organisationen bedeuten Ihnen so viel, dass Sie ihnen etwas hinterlassen möchten?
Die gesetzlichen Erbteile sowie die frei verfügbaren Quoten sind im Pro Natura Ratgeber anschaulich dargestellt.
Dritter Schritt
Haben Sie sich entschieden, wen Sie begünstigen wollen? Dann können Sie sich jetzt überlegen, welche Beträge und Objekte Sie wem zugutekommen lassen möchten. Wem dient was am besten? Woran hat wer am meisten Freude?
Dieser Schritt ist anspruchsvoll und braucht Zeit. Nehmen Sie sich diese Zeit – und prüfen Sie auch die Arbeitshilfen, die dem Pro Natura Ratgeber beiliegen.
Vierter Schritt
Wenn Sie so weit sind, können Sie einen Testamentsentwurf verfassen. Sind Ihre Gedanken erst einmal zu Papier gebracht, fällt es leichter, sie nochmals zu prüfen. Haben Sie an alle gedacht oder fällt Ihnen doch noch eine Person oder eine Organisation ein?
Den Entwurf können Sie ruhig auch eine Weile ruhen lassen, um ihn mit etwas Abstand noch einmal durchzugehen. Und lassen Sie ihn zur Sicherheit von einer rechtskundigen Vertrauensperson gegenlesen.
Fünfter Schritt
Bei komplexen Verhältnissen oder wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass der letzte Wille zu Unsicherheiten oder sogar zu Streitigkeiten führen könnte, lohnt es sich, eine Vertrauensperson als Willensvollstrecker*in vorzusehen. Dies kann zum Beispiel ein langjähriger Freund, eine Notarin oder ein Treuhandbüro sein.
Aufgabe des Willensvollstreckenden ist es, die Erbteilung im Sinne der Erblassenden vorzubereiten und die Vermächtnisse auszurichten. Name und Adresse des Willensvollstreckers müssen im Testament aufgeführt sein.
Sechster Schritt
Nun müssen Sie nur noch sicherstellen, dass Ihr Testament nach Ihrem Ableben gefunden wird und in die richtigen Hände gerät. Am besten übergeben Sie es einem Notar, einer Vertrauensperson oder einer amtlichen Stelle. Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann Ihnen Auskunft zur richtigen Amtsstelle geben.
Falls Sie keine dieser Möglichkeiten wählen, verwahren Sie das Testament selbst an einem möglichst sicheren Ort und stellen Sie sicher, dass es auffindbar ist.
Weiterführende Informationen
Kontakt
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Nathalie Schaufelberger
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