Biodiversität im Ackerrandstreifen
Insekten

Biodiversität verpachten

Besitzen Sie landwirtschaftliches Land, das Sie verpachten oder selber bewirtschaften? Wir helfen Ihnen dabei, einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Förderung der Biodiversität zu leisten.

In Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsexperten starten wir ein umfassendes Beratungsangebot für interessierte Eigentümer und Eigentümerinnen. Wir unterstützen Sie dabei, standortangepasste Massnahmen zur Förderung der Biodiversität zu finden und helfen Ihnen bei der Anpassung des Pachtvertrags. Dabei wollen wir auch stets den Pächter oder die Pächterin miteinbeziehen. 

Unser Ziel: Förderung der Artenvielfalt im Landwirtschaftsgebiet 

Tiere und Pflanzen sind auf vielfältige Lebensräume angewiesen. Diese abwechslungsreichen Landschaften werden immer seltener und viele Arten sind dadurch gefährdet.  

45 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind verpachtet. Das ist eine grosse Chance für mehr Natur im Kulturland, die wir nutzen wollen. 

Unser Angebot: Gut beraten und gemeinsam eine nachhaltige Lösung finden 

Mit unserem kostenlosen Beratungsangebot unterstützen wir Eigentümer und Pächter, gemeinsam die Biodiversität auf den Flächen zu fördern.   

  • Wie kann die Biodiversität auf meiner landwirtschaftlichen Nutzfläche gefördert werden?  
  • Welche Massnahmen passen zu dem Standort und dem bewirtschaftenden Betrieb?  
  • Kann ein bestehender Pachtvertrag angepasst werden?  

Ob Buntbrache, Einschränkung von Pestizideinsätzen, Hochstamm-Obstbäume oder Nistkasten – es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die Biodiversität auf Ihrer Nutzfläche zu fördern. Wir beraten Sie gerne und kostenlos. 

Natürlich beraten wir auch Landbesitzer und Landbesitzerinnen, die ihr Land selber bewirtschaften. 

Was beinhaltet die Beratung? 

  • Massnahmenvorschlag zur Förderung der Biodiversität:  
    Eine individuelle Beratung, die auf Ihre Anliegen, Ihre Fläche und auf die Bewirtschaftenden abgestimmt ist.  
  • Umsetzung im Pachtvertrag:  
    Kompetente Beratung bei der Erarbeitung und Anpassung von Pachtverträgen. 

Wen beraten wir? 

Wir beraten alle Grundeigentümer, die mehr als 1000 m2 landwirtschaftliche Nutzfläche besitzen. Dies können Privateigentümerinnen und Erbgemeinschaften aber auch andere Personen und Institutionen sein, zum Beispiel:

  • Kirchgemeinden 
  • Bürgergemeinden / politische Gemeinden 
  • Stiftungen 
  • Firmen 
  • Privatpersonen
Blütenmeer Matthias Sorg
Wir bieten eine individuelle Beratung, die auf Ihre Anliegen, Ihre Fläche und auf die Bewirtschaftenden abgestimmt ist.

Wie läuft eine Beratung ab? 

Die Vorgehensweise bei der Beratung, sei es bei Fragen zur Verpachtung von Landwirtschaftsland oder bei Fragen zur Umsetzung von ökologischen Aufwertungsmassnahmen ist sehr individuell. Die folgenden Schritte gehören aber fast immer dazu:  

1. Klärung des Anliegens und weiteres Vorgehen (telefonisch)  

  • Was ist Ihr Wunsch für Ihr Grundeigentum (z.B. mehr Blumen in der Wiese, eine vielseitige Hecke, Pflege der Obstbäume, ein Kleingewässer)?  
  • Welche Fläche ist betroffen, wie wird diese aktuell bewirtschaftet und wo liegt sie?   
  • Besteht ein Pachtvertrag, wer sind die Bewirtschaftenden und wie ist das Verhältnis?  

2. Grundlagenanalyse  

Damit bringen wir in Erfahrung, welche prioritären Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume in dieser Region vorhanden und zu fördern sind und welche landwirtschaftlichen Programme in der Region laufen. Mit diesem Vorgehen ist es uns möglich, Sie auf die regionalen Besonderheiten abgestimmt zu beraten und zielorientierte, nachhaltige Massnahmen zu entwickeln.

3. Begehung der Fläche mit oder ohne Pächter/-in 

4. Erarbeiten eines Massnahmenvorschlags  

5. Anpassung des Pachtvertrags und Begleitung der Umsetzung der Aufwertungsmassnahmen  

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Biodiversität zu fördern und unsere Artenvielfalt zu schützen: 
Telefonnummer: +41 61 317 91 91  
E-Mail-Adresse: @email

Beispiele zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung

Rechtliche Grundlagen: Möglichkeiten und Grenzen eines Pachtvertrages 

Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen haben die Möglichkeit‚ Weisungen und Beschränkungen hinsichtlich der Art der Bewirtschaftung in den Pachtvertrag aufzunehmen, sofern diese nicht schikanös und rechtsmissbräuchlich sind (Kommentar zum landwirtschaftlichen Pachtgesetz: N 451 zu Art. 21a LPG). Diese Weisungen und Beschränkungen können unterschiedlicher Art sein, zum Beispiel: 

  • Extensive Bewirtschaftung  
  • Anlage von verschiedenen Elementen (s. Massnahmentabelle)  
  • Festgelegte Schnittzeitpunkte  

Schriftliche Pachtverträge

Pachtverträge für Grundstücke haben in der Regel eine Dauer von sechs Jahren (gesetzliche Mindestdauer) und werden, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden, stillschweigend um sechs Jahre verlängert. Ein Pachtvertrag kann auch mit einer fixen Pachtdauer abgeschlossen werden, der bei Ablauf der Vertragsdauer nicht gekündigt werden muss. Eine Fortsetzung bei einer Fixpacht ist nur möglich, wenn die Grundeigentümer die Pächter bei Vertragsende weiterhin als Bewirtschaftende dulden.   

Anpassungen im laufenden Vertrag

Anpassungen im laufenden Vertrag sind jederzeit möglich, wenn diese einvernehmlich sind.  
Sind die Pächter mit einer Anpassung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so können diese erst auf die neue Pachtperiode eingebracht werden. Dazu muss der bestehende Pachtvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, muss jedoch keine weiteren Formvorgaben erfüllen. Wir empfehlen:  

  • bei der Kündigung den Grund für die Vertragsauflösung aufzuführen,  
  • die Kündigung per Einschreiben zuzustellen  
  • und vorgängig persönlich zu informieren. 

Kein Pachtvertrag vorhanden

Bei mündlichen Pachtvereinbarungen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei schriftlichen Pachtverträgen. Bei einem mündlichen Pachtvertrag ist es jedoch schwierig, die Pachtdauer und damit den korrekten Kündigungstermin festzustellen. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich eine schriftliche Pachtvereinbarung zu erstellen. 

Argumente, die Pächter überzeugen  

In vielen Fällen ist die Umsetzung von Biodiversitätsfördermassnahmen auch für die Bewirtschaftenden lukrativ:  

  • Die Förderung der Biodiversität wird mittels Direktzahlungen gefördert und ist somit für die Landwirte und Landwirtinnen finanziell interessant.
  • Blühstreifen und Brachen bieten Schutz- und Lebensraum für Nützlinge und Bestäuber, die angrenzende Kulturen bestäuben und/oder Schädlinge (z.B. Blattläuse) vertilgen. Kleinstrukturen können eine Wieselfamilie beherbergen, die den Bestand an Mäusen in der Umgebung massiv reduzieren. Mit dieser Förderung von Nützlingen können die Schäden an Kulturen vermindert und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden.
Biodiversität verpachten Matthias Sorg
Die Förderung der Biodiversität wird mittels Direktzahlungen gefördert.

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Info

Haben Sie Interesse, mit Ihrem Grundstück einen Beitrag zu mehr Natur im Landwirtschaftsland zu leisten? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Contatto

Telefonnummer: 061 317 91 91
E-Mail-Adresse: @email

Wir freuen uns auf viele erfolgreiche Beratungen.