Mantelerlass: Zentrale Korrekturen für eine mehrheitsfähige Vorlage nötig
Eine Mehrheit der Nationalratskommission will, dass sogar die wertvollsten Naturschutzgebiete der Schweiz durch Energieanlagen geschädigt werden dürfen und höhlt damit den Schutz unserer Biotope von nationaler Bedeutung empfindlich aus. So soll es möglich werden, oberhalb der letzten intakten Auen das Wasser abzuleiten. Dadurch wird diesen Hotspots der Artenvielfalt der überlebenswichtige Zufluss entzogen. 90 Prozent der Auenflächen in der Schweiz sind schon verloren gegangen – den Rest müssen wir unbedingt erhalten! Solche Eingriffe in hochgradig wertvolle Naturschutzgebiete sind verantwortungslos. Der minimale Nutzen für die Stromproduktion steht in keinem Verhältnis zu den Auswirkung auf die Artenvielfalt, die insbesondere in den Gewässerlebensräumen bereits massiv unter Druck ist.
Die Kommission will des Weiteren Vorranggebiete für Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen einführen, ohne dass die Kantone ausreichende Vorabklärungen treffen müssen. Gute Vorabklärungen aufgrund entsprechender Daten sind aber dringend nötig, damit frühzeitig Konflikte erkannt werden und der verfassungsrechtlich heikle, “grundsätzliche” Interessenvorrang für Produktionsanlagen akzeptiert werden kann. Es ist auch im Interesse der Investoren, dass Konflikte durch eine saubere Planung frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Man darf nicht vergessen: In der Vorlage werden schon zahlreiche Abstriche beim Umweltrecht gemacht. Diese Beschlüsse gefährden die Akzeptanz der ganzen Vorlage und müssen daher dringend vom Nationalrat korrigiert werden, damit sie mehrheitsfähig wird.
Kontakte:
- Pro Natura: Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, 061 317 92 24, @email
- Bird Life Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsleiter, 076 308 66 84, @email
- Schweizerische Energie-Stiftung: Simon Bannholzer, Leiter Politik, 044 275 21 22, @email
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsberater, 079 241 60 57, @email
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Gemeinsamer Medienkommentar der Umweltallianz
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