Rennender Wolf im Wald Nataliia Melnychuk / iStock
03.12.2024 Wolf, Luchs, Bär

Kommentar zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs durch die Berner Konvention

Die Berner Konvention hat am 3.12.2024 die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) in Anhang III (geschützt) beschlossen. Dies, obschon wissenschaftliche Gutachten 2022 und 2023 noch Bedarf nach einem weiterhin strengen Schutz für die meisten europäischen Teilbestände des Wolfs aufgezeigt hatten, da diese weiterhin bedroht sind.

Der Entscheid erfolgte nach massiver politischer Einflussnahme der EU, die eine Mehrheit der Vertragsländer der Berner Konvention stellt. Er ist fachlich unhaltbar und sendet ein schlechtes Signal für den Artenschutz. Die Herabstufung ist zudem kein Patentrezept für weniger Nutztierrisse. Auch in Wolfsbeständen mit intensiven Abschüssen kommt es zu Rissen. Teilweise werden diese sogar begünstigt, wenn durch den Abschuss von Wölfen die Sozialstruktur der Wolfsrudel zerstört wird. Ein guter, flächendeckender Herdenschutz bleibt unumgänglich.

Auch der Anhang III stellt Anforderungen an den Artenschutz: So muss jeder Vertragsstaat den Schutz der Arten sicherstellen und dafür sorgen, dass die Populationen nicht gefährdet werden. Auch die in der Schweiz geschützten Arten Luchs und Biber sind längst im Anhang III. Die Anpassung auf Europaebene beim Wolf hat damit keinerlei Einfluss auf seinen Status als geschützte Art in der Schweiz. Das Büro der Berner Konvention hatte die bisherige Wolfsregulierung in der Schweiz als Fehlinterpretation der Regeln für „streng geschützte“ Arten beurteilt. Wenn der Wolf neu in der Kategorie „geschützt“ ist, kann die Schweizer Wolfregulierung die Konvention eher erfüllen – vorausgesetzt, Eingriffe werden mit Augenmass und unter Einhaltung der Gesetze umgesetzt – mit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in der Schweiz bzw. in den Alpen zu erreichen, wie es die Berner Konvention erfordert.

Die Schweiz kann und sollte die Förderung der Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft weiterverfolgen. Dazu gehört vor allem ein ausreichender Herdenschutz. Dieser ist auf Grund des Schweizer Rechts und der Verhältnismässigkeit allen staatlichen Handels von höchster Bedeutung. Und er ist wirksam, wie die seit drei Jahren festgestellte Abnahme der Nutztierrisse, die vor der neuen Bestandsregulierung begann, zeigt.

Kontakt:

  • Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email 
  • Friedrich Wulf, Projektleiter Internationale Biodiversitätspolitik, Tel. 079 216 02 06, @email

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Info

Gemeinsamer Medienkommentar von Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz